{"id":529,"date":"2010-04-19T10:23:17","date_gmt":"2010-04-19T08:23:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.patientennetz.net\/patientennetz_0509\/wordpress\/?page_id=529"},"modified":"2025-02-24T22:31:11","modified_gmt":"2025-02-24T21:31:11","slug":"hilfsmittel","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.patientennetz.net\/?page_id=529","title":{"rendered":"Hilfsmittel"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Hilfsmittel und Hilfsmittelversorgung<\/strong><\/h3>\n<p>Hilfsmittel k\u00f6nnen helfen, Behinderungen vorzubeugen, auszugleichen und Pflegebed\u00fcrftigkeit zu vermindern und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen bzw. zu erm\u00f6glichen. Dies gilt f\u00fcr alle Altersgruppen gleicherma\u00dfen. Als Hilfsmittel gelten:<\/p>\n<ul>\n<li>Seh- und H\u00f6rhilfen (Brillen, H\u00f6rger\u00e4te)<\/li>\n<li>K\u00f6rperersatzst\u00fccke (Prothesen)<\/li>\n<li>orthop\u00e4dische Hilfsmittel (orthop\u00e4dische Schuhe, Rollst\u00fchle)<\/li>\n<li>Inkontinenz- und Stoma-Artikel<\/li>\n<li>andere Hilfsmittel<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hilfsmittel k\u00f6nnen auch technische Produkte sein, die dabei helfen, Arzneimittel oder andere Therapeutika in den menschlichen K\u00f6rper &#8222;einzubringen&#8220; (z. B. bestimmte Spritzen oder Inhalationsger\u00e4te). Auf die Versorgung mit Hilfsmitteln haben Versicherte in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch (\u00a7 33 Abs. 1, S. 1 SGB V). Zweck der Hilfsmittelversorgung ist es, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen und Behinderungen auszugleichen (\u00a7 33 Abs. 1 S. 1 SGB V). Als Hilfsmittel gelten dabei nur bewegliche Gegenst\u00e4nde. Das bedeutet, dass weder Dienstleistungen noch behindertengerechte Umbauten von Immobilien, z. B. der Einbau eines Treppenlifts, dazugeh\u00f6ren. Allgemeine Gebrauchsgegenst\u00e4nde des allt\u00e4glichen Lebens (z.B. Heizdecken oder Kissen) k\u00f6nnen dem Versicherten zwar im Alltag helfen, sie geh\u00f6ren aber nicht in den Leistungskatalog der Krankenkasse und werden deshalb nicht bezahlt.<\/p>\n<p>Einige Hilfsmittel sind von der Erstattung ausgeschlossen. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Hilfsmittel mit geringem oder umstrittenen therapeutischen Nutzen (z.B. W\u00e4rmflasche)<\/li>\n<li>Hilfsmittel mit geringen Kosten (z.B. Gummihandschuhe)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben den Kosten f\u00fcr die Hilfsmittel, tragen die Krankenkassen auch Kosten f\u00fcr \u00c4nderungen, Wartung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie f\u00fcr die Schulung zum Umgang mit den Hilfsmitteln und f\u00fcr die Betriebskosten (\u00a7 33 Abs. 1 S. 1 SGB V).<\/p>\n<h3><strong>Ich ben\u00f6tige ein Hilfsmittel. Was muss ich beachten?<\/strong><\/h3>\n<p>Zun\u00e4chst ist es wichtig, dass der Arzt Ihnen ein Rezept ausstellt. Darauf sollte m\u00f6glichst detailliert und pr\u00e4zise beschrieben werden, welche Hilfsmittel Sie ben\u00f6tigen und warum. Aus dem Rezept muss unbedingt die medizinische Notwendigkeit hervorgehen. Mit der Verordnung sollten Sie sich zun\u00e4chst an die Krankenkasse wenden. Ihre Krankenkasse nennt Ihnen dann einen Hilfsmittelanbieter (z.B. ein Sanit\u00e4tshaus, eine Apotheke, einen H\u00f6rger\u00e4teakustiker, etc.) mit dem sie einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Der Hilfsmittelanbieter hat die Aufgabe, Sie umfassend \u00fcber unterschiedliche Hilfsmittelm\u00f6glichkeiten zu beraten, die von Ihrer Krankenkasse \u00fcbernommen werden. Grunds\u00e4tzlich gilt dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot (\u00a712 SGB V). Das bedeutet, dass die Versorgung ausreichend, zweckm\u00e4\u00dfig und wirtschaftlich erfolgen muss.<\/p>\n<p>Entscheiden Sie sich zum Beispiel f\u00fcr ein teureres Hilfsmittel, das den Festbetrag der Krankenkassen \u00fcbersteigt, m\u00fcssen Sie die Zusatzkosten selbst tragen. Abweichend davon k\u00f6nnen Versicherte ausnahmsweise einen anderen Leistungserbringer w\u00e4hlen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dadurch entstehende Mehrkosten haben die Versicherten aber selbst zu tragen (\u00a7 33 Abs. 6 i. V. m. \u00a7\u00a7 126 Abs. 2, 127 SGB V).<\/p>\n<p>Nachdem Sie sich f\u00fcr ein Hilfsmittel entschieden haben, schickt der Hilfsmittelanbieter die \u00e4rztliche Verordnung und den Kostenvoranschlag f\u00fcr das Hilfsmittel an die Krankenkasse. Die Krankenkasse pr\u00fcft dann die Verordnung. Daf\u00fcr kann Sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholen, in dem ein\/e Mediziner\/-in den therapeutischen Nutzen pr\u00fcft. Wenn das Hilfsmittel bewilligt wurde, sollten Sie es ausreichend testen. Bei m\u00f6glichen M\u00e4ngeln k\u00f6nnen Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihr Sanit\u00e4tshaus direkt wenden.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Patientenrechtegesetz m\u00fcssen Krankenkassen \u00fcber Antr\u00e4ge auf Leistungen innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Ist die Stellungnahme eines Gutachters erforderlich, insbesondere des MDKs, so verl\u00e4ngert sich diese Frist auf f\u00fcnf Wochen.<\/p>\n<h3><strong>Kosten f\u00fcr Hilfsmittel<\/strong><\/h3>\n<p>F\u00fcr Hilfsmittel, wie z.B. Gehhilfen oder Rollst\u00fchle, zahlen Sie normalerweise mindestens 5 \u20ac und maximal 10 \u20ac. In besonderen F\u00e4llen sind Sie von Zuzahlungen befreit. Anders sieht es bei der Versorgung mit einer Brille zur Korrektur der Sehsch\u00e4rfe aus: Dort m\u00fcssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. Bei f\u00fcr den Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, wie zum Beispiel Windeln oder Vorlagen, m\u00fcssen Sie 10 % des Abgabepreises bezahlen, maximal jedoch 10 \u20ac im Monat. F\u00fcr Kinder gelten besondere Regelungen innerhalb der Hilfsmittelversorgung. So werden z.B. Sehhilfen bis zum 18. Lebensjahr \u00fcbernommen. Kinder und Jugendliche sind daneben von den Zuzahlungen zu Hilfsmitteln und Medikamenten befreit.<\/p>\n<h3><strong>Hilfsmittelverzeichnis<\/strong><\/h3>\n<p>Welche Hilfsmittel verordnet werden d\u00fcrfen, k\u00f6nnen Sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nachschauen. Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst alle Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu geh\u00f6ren \u00fcber 20.000 Hilfsmittel in 40 Produktgruppen. Alle erstattungsf\u00e4higen Hilfsmittel sind online auf der Seite des <a href=\"https:\/\/www.gkv-spitzenverband.de\/krankenversicherung\/hilfsmittel\/hilfsmittelverzeichnis\/hilfsmittelverzeichnis.jsp\">GKV-Spitzenverbandes<\/a> einsehbar.<\/p>\n<h3><strong>Was ist der Unterschied zu Pflegehilfsmitteln?<\/strong><\/h3>\n<p>Pflegehilfsmitteln sind Ger\u00e4te und Sachmittel, die zur h\u00e4uslichen Pflege notwendig sind. Sie sollen die Pflege erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebed\u00fcrftigen eine selbstst\u00e4ndige Lebensf\u00fchrung zu erm\u00f6glichen (z. B. Pflegebett oder Einmalhandschuhe). Sie werden von der Pflegeversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass Pflegebed\u00fcrftigkeit gegeben ist und sie eine Pflegestufe bewilligt bekommen haben.<\/p>\n<h3><strong>Was kann ich bei einer Ablehnung der Krankenkasse tun (Widerspruch und Klageverfahren)?<\/strong><\/h3>\n<p>Sie erhalten von der Krankenkasse einen Bescheid, in der sie Ihnen ihre Entscheidung mitteilt. Ein Antrag wird nicht in jedem Fall auch von der Krankenkasse bewilligt. Sollten Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid zur Wehr setzen wollen, so m\u00fcssen Sie bei der Krankenkasse schriftlich (E-Mails oder Fax mit originaler Unterschrift reichen nicht aus) Widerspruch einlegen. Hierf\u00fcr haben Sie einen Monat nach Zugang des Bescheides Zeit. Den Widerspruch m\u00fcssen Sie nicht sofort begr\u00fcnden, Sie sollten jedoch darauf hinweisen, dass die Begr\u00fcndung (z.B. wegen einer \u00e4rztlichen oder juristischen Beratung) zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt folgen wird. Wenn Sie die Ablehnungsgr\u00fcnde nicht verstehen und mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht auch Gebrauch machen. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, die Notwendigkeit des Hilfsmittels anhand der pers\u00f6nlichen Situation darzustellen und sich von einem Arzt bescheinigen zu lassen.<\/p>\n<p>\u00dcber Ihren schriftlichen Widerspruch entscheidet der Widerspruchsausschuss Ihrer Krankenkasse, der Ihnen seine Entscheidung in einem Widerspruchsbescheid schriftlich mitteilt. Sofern in diesem Bescheid Ihrem Widerspruch stattgegeben wird, erhalten Sie Ihr Hilfsmittel wie beantragt. Wenn der Widerspruch abgelehnt werden sollte, k\u00f6nnen Sie innerhalb einer Monatsfrist Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Die Klage vor dem Sozialgericht ist f\u00fcr gesetzlich Versicherte Patient\/-innen kostenlos. Dabei empfiehlt es sich oftmals, externe Hilfe einzubeziehen (Verbraucherzentrale, Selbsthilfe-Kontaktstellen oder Sozialverb\u00e4nde). Privatpatienten m\u00fcssen kein f\u00f6rmliches Widerspruchsverfahren durchlaufen, sondern k\u00f6nnen innerhalb von drei Jahren nach der ablehnenden Entscheidung Klage vor den Zivilgerichten erheben. Oft ist es jedoch sinnvoll, der privaten Pflegeversicherung \u00e4hnlich wie bei einem Widerspruch nochmals seinen Standpunkt zu erl\u00e4utern und durch \u00e4rztliche Bescheinigungen zu begr\u00fcnden, denn auch die privaten Krankenversicherungen \u00fcberpr\u00fcfen ihre Entscheidung in der Regel noch einmal.<\/p>\n<h3><strong>Weitere Informationen<\/strong><\/h3>\n<p>Der Gesundheitsladen Bielefeld, die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld und der Parit\u00e4tische NRW haben gemeinsam die Brosch\u00fcre \u201eDer richtige Weg zum richtigen Hilfsmittel\u201c herausgegeben. Sie ist online <a href=\"https:\/\/www.netzwerkselbsthilfeundehrenamt.de\/content\/e578\/\">hier<\/a> abrufbar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hilfsmittel und Hilfsmittelversorgung Hilfsmittel k\u00f6nnen helfen, Behinderungen vorzubeugen, auszugleichen und Pflegebed\u00fcrftigkeit zu vermindern und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen bzw. zu erm\u00f6glichen. 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Als Hilfsmittel gelten: Seh- und H\u00f6rhilfen (Brillen, H\u00f6rger\u00e4te) K\u00f6rperersatzst\u00fccke (Prothesen) orthop\u00e4dische Hilfsmittel (orthop\u00e4dische Schuhe, Rollst\u00fchle) Inkontinenz- und Stoma-Artikel andere Hilfsmittel Hilfsmittel k\u00f6nnen auch technische Produkte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":991,"menu_order":8,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-529","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.patientennetz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/529","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.patientennetz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.patientennetz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.patientennetz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.patientennetz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=529"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.patientennetz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/529\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1958,"href":"https:\/\/www.patientennetz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/529\/revisions\/1958"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.patientennetz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/991"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.patientennetz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=529"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}