Grenzenlose Gesundheit
Grenzenlose Gesundheit
In vielen Grenzregionen – insbesondere zwischen der Niederlande und Deutschland – führt für Millionen von Menschen der nächste Weg zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu einer Selbsthilfegruppe oft über die Grenze ins jeweilige Nachbarland.
Nach Holland zum Arzt
Patientinnen und Patienten haben vielfältige Gründe, sich nicht im Heimat- sondern in einem Nachbarland behandeln zu lassen: ein vorübergehender Auslandsaufenthalt – etwa eine Urlaubsreise oder ein Studienaufenthalt – können eine medizinische Behandlung im Ausland notwendig machen. Daneben bietet sich in zahlreichen Grenzregionen eine transnationale Gesundheitsversorgung an, mit der z.T. erhebliche Synergieeffekte erzielt werden können. Schließlich wird eine Behandlung im Ausland auch von einer wachsenden Zahl von Patienten gezielt gesucht, vor allem aus Kostengründen.
Deutsche Krankenkassen unterhalten seit einiger Zeit vertragliche Beziehungen auch mit ausländischen Anbietern von Gesundheitsdiensten. Waren die Möglichkeiten in diesem Bereich vor 2004 noch begrenzt, so können die Kassen seit der Einführung des § 140 e SGB V direkte Verträge mit Leistungserbringern im EU-Ausland sowie in den EWR-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island abschließen.
Patientenmobilitätsrichtlinie für Behandlungen in Europa
Seit 2011 gilt in der EU die sogenannte Patientenmobilitätsrichtlinie, die die gesundheitliche Versorgung bei Behandlungen im EU-Ausland regelt. Für wen diese Richtlinie gilt und was sich dadurch verändert, finden Sie hier http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/p-q/patientenmobilitaetsrichtlinie.html
Viele Informationen rund um eine Behandlung im EU-Ausland, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz finden sich auf dieser Seite: http://www.eu-patienten.de/de/behandlung_ausland/behandlung_im_eu_ausland.jsp
Grenzüberschreitende Selbsthilfe in der Euregio Maas-Rhein
Die Erfahrung von Defiziten in der medizinischen Versorgung vor Ort veranlasste Selbsthilfegruppen, Landesgrenzen zu überschreiten auf der Suche nach „best practise“ Verfahren. 1988 gründeten Selbsthilfeorganisationen aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden in der Euregio Maas-Rhein (EMR) ein Netzwerk, um den gegenseitigen Austausch zu pflegen und Informationen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zusammenzutragen.
1999 legte SELF-HELP EMR auf der zweiten Euregionalen Gesundheitskonferenz eine Resolution zur Gleichberechtigung der Selbsthilfe und Patientenvertretungen mit allen Akteuren im Versorgungssystem vor, die nichts an Aktualität eingebüßt hat. 10 Jahre später haben Selbsthilfe- und Patientenorganisationen Resümee gezogen und ihre Forderungen in einem 10-Punkte Papier bekräftigt. 2014 haben sich die in SELF-HELP EMR zusammen geschlossenen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen der Stiftung euPrevent angeschlossen und setzen sich seither in der Programmlinie „Patient Power“ für eine grenzüberschreitende Umsetzung von Patientenrechten und die Stärkung der Selbsthilfe ein.
http://www.euprevent.eu
Flyer: Gesundheitsversorgung für Unionsbürger*innen
Der Zugang zum Gesundheitssystem ist ein wichtiges Thema für Zugewanderte. In Deutschland gilt im Allgemeinen eine Krankenversicherungspflicht. Es ist aber nicht immer leicht, sich zurechtzufinden. Eine Reihe von insgesamt 6 Flyern zu unterschiedlichen Themen der Gesundheitsversorgung in 11 Sprachen soll eine erste Hilfestellung geben. Zu finden sind diese Flyer hier
Es geht darin um folgende Themen
Die Themen der jeweiligen Flyer sind:
1. Was ist die EHIC – European Health Insurance Card?
2. Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung
3. Die Familienversicherung
4. Beitragsschulden
5. Private Krankenversicherung
6. Personen ohne Versicherungsschutz