Rat und Tat zum Thema Hilfsmittel

Grundsätzlich kommen die gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel auf, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen( § 33 SGB V).

Es gibt allerdings Ausnahmen: Die Kosten für Hilfsmittel werden nicht erstattet, wenn

  • die Hilfsmittel als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind,
  • der therapeutische Nutzen als gering angesehen wird oder wenn
  • die Kosten als geringfügig eingeschätzt werden.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf ein Hilfsmittel von meiner Krankenkasse abgelehnt wurde?

Hier hilft Ihnen die Patienteninformation der UPD “Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung” weiter.  Dort finden Sie wichtige Hinweise dazu, wie Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse einlegen können. Achtung: Ein Widerspruchsrecht besteht auch, wenn Ihre Krankenkasse das in den Bescheid nicht ausdrücklich reinschreibt (keine Rechtsbehelfsbelehrung).

Was muss ich beachten, wenn ich mir ein Hilfsmittel  selbst beschaffen will?

Wird Ihr Antrag weiterhin rechtswidrig abgelehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Ihrer Krankenkasse Klage beim Sozialgericht erheben. Da ein Klageverfahren aber sehr lange dauert, können Sie sich das Hilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen selbst beschaffen und dann Kostenerstattung von der Krankenkasse verlangen, wenn Sie das Hilfsmittel zeitnah benötigen.

Über die Möglichkeiten und Risiken dieses Wegs informiert Sie die Patienteninformation der UPD “Selbstbeschaffung von Hilfsmitteln und Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung”.

Ich benötige ein aufwändiges Hilfsmittel , z.B. einen Rollstuhl, was muss ich beachten?

Zunächst ist es wichtig, dass der Arzt, der das Rezept ausstellt, möglichst detailliert beschreibt, wie fit der Nutzer des Hilfsmittel ist, wozu das Hilfsmittel gebraucht wird, welche Möglichkeiten sich dem Nutzer mit einem guten Hilfsmittelmodell eröffnen usw. Je genauer der Arzt den körperlichen Zustand des Patienten und das benötigte Hilfsmittel beschreibt, desto besser.

In der Regel wenden Sie sich dann an ein Sanitätshaus und lassen sich dort beraten. Die Berater sollten sich mit den verschiedenen Krankheitsbildern und Pflegesituationen auskennen. Ein gutes Sanitätshaus schickt die Mitarbeiter zu den Betroffenen nach Hause, um einen auf Ihre Bedürfnisse und häuslichen Gegebenheiten abgestimmtes Hilfsmittel vorzuschlagen. Das Sanitätshaus reicht dann einen Kostenvoranschlag zusammen mit dem Rezept bei der Krankenkasse ein. Auch hier gilt: Je genauer dieser Vorschlag auf die Bedürfnisse des Nutzers ausgestellt ist, umso größer ist die Chance auf eine Genehmigung des Hilfsmittels. Dabei spielen die persönliche Situation, das Wohnumfeld sowie die Lebensumstände eine Rolle.

Bei der Beratung durch ein Sanitätshaus sollten Sie berücksichtigen, dass das Sanitätshaus u.U. davon profitiert, wenn Sie ein höherwertiges Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen.

Beratung und weitere Informationen

Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld und der Gesundheitsladen Bielefeld e.V. haben mit der Broschüre „Der richtige Weg zum richtigen Hilfsmittel, eine Informationsschrift für Bielefelder Selbsthilfegruppen, Patientinnen und Patienten erstellt. In dieser Broschüre wird kurz und anschaulich erläutert, welche Produkte als Hilfsmittel anzusehen sind und wie der Weg zur Erlangung des passenden Hilfsmittels verläuft. In Anschluss an allgemeine Ausführungen wird anhand eines Beispiels die Umsetzung in der Praxis verdeutlicht.

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich sowohl in der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld, Stapenhorststraße 5, 33615 Bielefeld, Tel.: 0521 - 964 06 96 als auch im Gesundheitsladen Bielefeld, Breite Straße 8, 33602 Bielefeld, Tel.: 0521 - 13 35 61.

Wenn Sie weitere Fragen zur Hilfsmittelversorgung haben, können Sie sich an die Beraterinnen und Berater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland wenden. Die Beratung ist kostenlos.

Die Beratungsstellen der unabhängigen Patientenberatung in NRW:

UPD - Beratungsstelle Bielefeld
Email-Adresse: bielefeld@upd-online.de
Telefon: 0521 / 133561

UPD - Beratungsstelle Köln
Email-Adresse: koeln@upd-online.de
Telefon: 0221 / 47 40 555

UPD - Beratungsstelle Witten
Email-Adresse: witten@upd-online.de
Telefon: 02302 / 39 288-0

Mai 2010